eHBA Services

Ihr elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) ist Ihre persönliche Identifikationskarte für die Telematikinfrastruktur. Er weist Sie eindeutig aus und ermöglicht Ihre digitale Unterschrift. Um die Vielzahl digitaler Anwendungen der Telematikinfrastruktur nutzen zu können, ist ein eHBA erforderlich.

In unserem Service-Bereich zum eHBA stellen wir Ihnen Links und Informationen für die Bestellung und Aktivierung des eHBA zur Verfügung.

 

Weitere Informationen

ECC-Fähigkeit der Telekom eHBA

Alle unsere elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) entsprechen der Generation 2.1. Unsere eHBA erfüllen alle vorgegebenen und aktuell gültigen Sicherheitsstandards inklusive der ECC-Fähigkeit. So garantieren wir höchste Sicherheit und Zuverlässigkeit ohne Mehraufwand. 

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Hilfestellung Aktivierung eHBA

Häufige Fragen und Antworten

Gibt es die Möglichkeit mehrere gültige eHBA zu besitzen?

Ja, sofern die zuständige Kammervertretung Ihres Berufstandes mehrere eHBA vorsieht.

Wie und wann erhalte ich meinen eHBA?

Ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) erhalten Sie per Einwurf-Einschreiben. Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie den PIN-/PUK-Brief zeitversetzt per Post.

Wofür brauche ich die verschiedenen PIN und die PUK?

Die PIN verwenden Sie, um die Funktionen Ihres Ausweises freizuschalten. Für die Erzeugung rechtsverbindlicher elektronischer Unterschriften wird die qualifizierte elektronische Signatur (PIN.QES) benötigt. Für alle anderen Anwendungen können Sie die PIN.CH nutzen.

In der Regel weist die Anwendung Sie darauf hin, welche PIN benötigt wird.

Die PUK dient der Entsperrung einer PIN. Eine PUK kann maximal 10 mal benutzt werden. Danach ist keine weitere Entsperrung oder Änderung der betreffenden PIN mehr möglich.

Was muss ich bei einer PIN-Änderung beachten?

Eine PIN muss eine 6- bis 8- stellige Kombination aus den Ziffern 0 bis 9 sein. Bitte verwenden Sie aus Sicherheitsgründen keine Zahlenkombinationen wie 123456, 111111, o. Ä.

Wie kann ich meine Karte sperren (z. B. bei Verlust, Defekt oder Verdacht auf Ausspähung)?

Sie können Ihre Karte über das Antragsportal sperren lassen. Behalten Sie dafür bitte die Referenznummer und das Sperrpasswort bereit. Beides wurde Ihnen bei der Beantragung des eHBA im Antragsdokument mitgeteilt.

Sollten Sie Ihre Zertifikate nicht über das Antragsportal sperren können, so können Sie die Sperrung auch über die Sperrhotline des VDA unter der Telefonnummer 116116 veranlassen. Behalten Sie dafür bitte die Referenznummer und das Sperrpasswort bereit.

Die Sperrung eines eHBA wird im Zertifikatsverzeichnis eingetragen. Eine rückwirkende Sperrung ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auch der Herausgeber zur Sperrung eines eHBA berechtigt ist. Eine Sperrung kann nicht rückgängig gemacht werden.

 

Sie haben noch Rückfragen?

Kontaktieren Sie unsere Berater telefonisch unter 0800 33 01368 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

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