Informationen zur Preisanpassung des eHBA und der SMC-B

Die Telekom/T-Systems passt die Preise des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) und der Institutionskarte (SMC-B) an. Diese Seite dient der weiteren Information für unsere Kundinnen und Kunden.

Information zur Preisanpassung bei SMC-B und eHBA

Ihr eHBA ist Ihre persönliche Identifikationskarte für die Telematikinfrastruktur. Er weist Sie eindeutig aus und ermöglicht Ihre digitale Unterschrift. Ihre SMC-B authentisiert Ihre Institution als berechtigte medizinische Einrichtung innerhalb der TI, erlaubt dadurch Dienste zu nutzen und Informationen auszutauschen.

Die Sicherheitsarchitektur der Telematikinfrastruktur, der Antrags- und Ausgabeprozess sowie die Produktion der Smartcards erfüllen höchste Sicherheitsstandards, die regelmäßig von der gematik angepasst werden und von uns konsequent umgesetzt werden müssen. Seit 2018, dem Jahr der Markteinführung unserer Telekom eHBA und SMC-B, konnten wir die Preise für den eHBA und die SMC-B stabil halten. Aufgrund der Weiterentwicklung der Sicherheitsmerkmale sowie steigender Betriebs- und Personalkosten passen wir auf Basis unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Preise für den eHBA und die SMC-B an. 
Unserer Produktseite entnehmen Sie die aktuellen und zukünftigen Preise der SMC-B sowie die aktuellen und zukünftigen Preise des eHBA.

Uns ist bewusst, dass Preisänderungen Fragen aufwerfen können. Deswegen ist uns eine offene Kommunikation besonders wichtig. Unser Ziel bleibt es, Ihnen weiterhin einen sehr guten und persönlichen Service und den größtmöglichen Mehrwert als Anbieter Ihres Vertrauens zu bieten.

Gerne möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass Ihre TI-Pauschale, die der Finanzierung der technischen TI-Komponenten dient, jährlich erhöht wird. Mehr Informationen zur TI-Pauschale erhalten Sie von Ihrer berufsständischen Organisation/Körperschaft.

Unsere FAQ dienen dazu, Ihre Fragen im Rahmen der Preisanpassung zu beantworten. 

Sollten Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen, so können Sie dies im Antragsportal unter „Support“ über das E-Mail Formular tun: Supportseite Antragsportal

FAQ ZUR PREISANPASSUNG

Ab wann gelten die neuen Preise?

Die Erhöhung erfolgt zum Beginn Ihres nächsten Leistungszeitraums nach dem 30.06.2026.

Beispiel 1: Sie haben sich bei der Bestellung Ihrer Karte für eine Bezahlung pro Quartal entschieden. Der aktuelle Leistungszeitraum ist z.B. vom 15.04.2026 bis zum 14.07.2026. In diesem Fall gilt der neue Preis ab 15.07.2026.

Beispiel 2: Sie haben sich für eine jährliche Zahlung entschieden. Der aktuelle Leistungszeitraum ist z.B. vom 21.07.2025 bis zum 20.07.2026. In diesem Fall gilt der neue Preis ab 21.07.2026.

Sie finden Ihren individuellen Leistungszeitraum auf Ihrer letzten Rechnung. 

Wo finde ich den Leistungszeitraum, der für meinen Vertrag gilt?

Sie finden Ihren individuellen Leistungszeitraum auf Ihrer letzten Rechnung.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Selbstverständlich steht Ihnen bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu. Ihr Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt ebenfalls weiterhin bestehen.

Wenn Sie mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sind, können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist in Textform ab Erhalt des Ankündigungsschreibens bis zum letzten Tag des für Ihren eHBA/Ihre SMC-B geltenden Leistungszeitraums, welcher nach dem 30.06.2026 endet, kündigen.

Bis wann muss ich die Sonderkündigung ausgeführt haben?

Sie müssen die Sonderkündigung bis zum letzten Tag des für Ihre Karte geltenden Leistungszeitraums, welcher nach dem 30.06.2026 endet, gekündigt haben.

Beispiel 1: Sie haben sich bei der Bestellung Ihrer Karte für eine Bezahlung pro Quartal entschieden. Der aktuelle Leistungszeitraum ist z.B. vom 01.05.2026 bis zum 31.07.2026. In diesem Fall müssen Sie bis zum 31.07.2026 gekündigt haben.

Beispiel 2: Sie haben sich für eine jährliche Zahlung entschieden. Der aktuelle Leistungszeitraum ist z.B. vom 21.07.2025 bis zum 20.07.2026. In diesem Fall müssen Sie bis zum 20.07.2026 gekündigt haben.

Sie finden Ihren individuellen Leistungszeitraum auf Ihrer letzten Rechnung.

Ist eine Preiserhöhung trotz laufender Vertragsbindung zulässig?

Ja, eine Preiserhöhung während einer laufenden Vertragsbindung ist grundsätzlich zulässig, da dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist.

Wie hoch ist die TI-Pauschale?

Ihre TI-Pauschale, die der Finanzierung der technischen TI-Komponenten dient, wird seit 2024 jährlich erhöht. Mehr Informationen zur TI-Pauschale erhalten Sie von Ihrer berufsständischen Organisation/Körperschaft.

Seit 2018, dem Jahr der Markteinführung unserer Telekom eHBA und SMC-B, konnten wir den Preis für den eHBA und die SMC-B stabil halten. 

Ich möchte kündigen. Wie kann ich das tun?

Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

Bitte öffnen Sie hierfür im Support-Bereich des Antragsportals das E-Mail-Formular und wählen hier unter Thema „Sonderkündigung/Preisanpassung“ aus. Im Freitextfeld nehmen Sie Bezug auf Ihr Sonderkündigungsrecht. Sie senden die E-Mail anschließend über Ihren Mail-Client.

Sie können Ihre Kündigung auch schriftlich an folgende Adresse senden:

Deutsche Telekom Security GmbH
Trust Center & ID Services HBA/SMC-B
Koblenzer Str. 87 - 93
57072 Siegen


Bitte geben Sie unbedingt Ihre Referenznummer mit an.

Meine Karte ist bereits gesperrt. Was bedeutet die Preiserhöhung für mich?

Auch wenn Ihre Karte bereits gesperrt ist – und Sie voraussichtlich bereits ordentlich gekündigt haben - können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht ausüben.

Wenn ich kündige: Wie funktioniert der Wechsel zu einem anderen Anbieter?

Wir möchten Sie sehr gerne als Kundin oder Kunde behalten. Durch die Investitionen profitieren Sie weiterhin von stabilen Prozessen und sicheren Anwendungen. Unser Ziel bleibt es, Ihnen weiterhin einen sehr guten Service von geschulten Mitarbeitern im Support und den größtmöglichen Mehrwert als Anbieter Ihres Vertrauens zu bieten.

Wenn Sie kündigen, sperren wir Ihren eHBA/Ihre SMC-B zum Ende der Vertragsbeziehung. Bitte beachten Sie, dass die Bestellung eines neuen eHBAs und einer neuen SMC-B mit deutlichem Vorlauf geschehen sollte und die Lieferfristen je nach Anbieter unterschiedlich sein können. Bitte beachten Sie auch, dass zur Herstellung der Förderfähigkeit eine SMC-B und ein eHBA erforderlich sind.

Welche Vorteile habe ich als Kundin/Kunde von den Smartcards der Telekom/T-Systems?

Durch unsere kontinuierlichen Investitionen profitieren Sie dauerhaft von stabilen Prozessen, hoher Verfügbarkeit und sicheren Anwendungen. Unser Anspruch ist es, Ihnen einen dauerhaft stabilen und sicheren Betrieb der Smartcards einschließlich der zugehörigen sicherheitskritischen Infrastruktur, einen kompetenten Service durch geschulte Mitarbeitende im Support und somit den größtmöglichen Mehrwert als Anbieter Ihres Vertrauens zu bieten. So sind beispielsweise unsere eHBA von den aktuell notwendigen Tauschaktionen der Ausweise unserer Mitbewerber bis zum 30.06.2026 (siehe Information der KBV) nicht betroffen. Durch vorausschauende Planung und die strikte Einhaltung aller sicherheitskritischen Vorgaben entsprechen unsere eHBA bereits den aktuellen kryptographischen und technischen Anforderungen. Bitte beachten Sie daneben, dass in vergleichbaren Bereichen die Kosten ebenso steigen: 
Seit Februar 2026 kostet der Antrag eines neuen Personalausweises statt 37 Euro nun 46 Euro. Auch hier sind gestiegene Produktions- und Verwaltungskosten ursächlich.
 

Information zum Leistungszeitraum

Den Leistungszeitraum entnehmen Sie Ihrer letzten Rechnung. In diesem Beispiel ist der Leistungszeitraum vom 15.04.26 bis zum 14.07.2026.

 

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