Heilberufsausweis bestellen:
Gesundheitsberufe ohne Kammer (Antrag eGBR)
So bestellen Sie ihren Heilberufsausweis
Ihren Antrag für einen elektronischen Heilberufsausweis können Sie online beim Gesundheitsberufsregister (eGBR) stellen.
Für die Registrierung im eGBR sowie für die Beantragung Ihres elektronischen Heilberufsausweises werden folgende Informationen benötigt:
- Ausweisdokument zur Identifizierung: Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder elektronischem Aufenthaltstitel (EAT)
- Passbild für den elektronischen Heilberufsausweis
- Scan oder ein Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde)
- Ggf. Nachweise über die Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde)
Ihren Antrag zum Führen eines elektronischen Heilberufsausweises stellen Sie beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR):
https://meineverwaltung.nrw/leistung/99018122012000
Herausgebende Stelle ist das elektronische Gesundheitsberuferegister bei der Bezirksregierung Münster. Füllen Sie das Antragsformular mit Ihren Daten aus.
Sie verfügen bereits über eine Vorgangsnummer des eGBR? Dann starten Sie die Bestellung Ihres Praxisausweis im T-Systems Antragsportal.
Bei Beantragung eines elektronischen Heilberufsausweises müssen Sie sich als Antragsteller gesetzeskonform identifizieren. Hierzu steht Ihnen das Post Ident Verfahren zur Verfügung.
Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser vom eGBR geprüft. Für die Prüfung erhebt das eGBR eine Verwaltungsgebühr.
Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Prüfungsergebnis und Ihrer Vorgangsnummer.
Mit der Vorgangsnummer können Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis im T-Systems Antragsportal bestellen.
Ihr elektronischer Heilberufsausweis wird Ihnen persönlich per Einschreiben zugestellt und übergeben. Beachten Sie bitte, dass die Aushändigung der Karte nur an Sie als antragstellende Person erfolgen kann.
Können Sie das Einschreiben nicht persönlich entgegennehmen, haben Sie die Möglichkeit die Vollmacht für einen Vertretungsberechtigten auszufüllen. Diese Vollmacht haben Sie bereits nach erfolgreicher Antragsstellung per PDF erhalten.
Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie den PIN-/PUK-Brief zeitversetzt in einem separaten Schreiben.
Bevorzugte Variante: über Praxisverwaltungssoftwarehersteller (PVS Hersteller) – Anleitung erhalten Sie vom PVS Hersteller.
Behelfslösung Pin-/Puk-Tool, falls Ihr PVS Hersteller keine Möglichkeit zur Aktivierung der Karte bietet
(keine Gewährleistung; abhängig von lokalen Sicherheits- und Hardwareeinstellungen).
Voraussetzung:
Download des kostenfreien Pin-/Puk Tools www.telesec.de/de/service/downloads/branchen-und-eco-systeme/ – Bitte beachten Sie die Systemvoraussetzung im Handbuch des Pin-/Puk-Tools, Kapitel 1.2
Smartcard Kartenleser (technische Vorgaben siehe Pin-/ Puk-Tool Handbuch, Kapitel 1.2)
Nachdem Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis und den PIN-/PUK-Brief erhalten haben, müssen Sie diesen nur noch im Antragsportal der T-Systems freischalten.
Halten Sie hierfür die Karte sowie das Freischalte-Passwort bereit, das Ihnen nach Absenden des Antrags mit den Antragsdaten mitgeteilt wurde.