Praxisausweis bestellen:
Krankenhäuser
So bestellen Sie ihren Praxisausweis
Für die Beantragung Ihres Praxisausweises werden folgende Informationen benötigt:
- Ausweiskopie(n) des/der Vertretungsberechtigten
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (Bei Antragsstellung nicht älter als 6 Monate). Beispiele je nach Rechtsform:
- Handelsregisterauszug (Kapitalgesellschaft; Personengesellschaft; AöR– eingetragen; Stiftung)
- Genossenschaftsregisterauszug (e.G.)
- Vereinsregisterauszug (e.V.)
- Gemeinde- oder Kreisordnung (Regiebetrieb)
- Betriebssatzung der Trägerkommune (Eigenbetrieb)
- Nachweis der Vertretungsberechtigung auf Grundlage der jeweiligen Landesverordnung zum Hochschulmedizingesetz (Anstalt öffentlichen Rechts)
- Nachweis der Vertretungsberechtigung durch das für Fragen der Trägerschaft zuständige Ministerium (Landeskrankenhaus)
- Auszug der Satzung (Körperschaft des öffentlichen Rechts, KöR)
- Kopie des Feststellungsbescheides zur Aufnahme in den Landeskrankenhausplan oder eines sonstigen Dokuments, aus dem hervorgeht, dass es sich bei der Institution, für die eine SMC-B beantragt wird, um ein Krankenhaus handelt.
Krankenhäuser beantragen ihren Institutionsausweis (SMC-B KH) direkt über das Antragsportal der T-Systems.
Die Freigabe des Antrags erfolgt durch die Deutsche Krankenhaus Trust Center und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG).
Voraussetzung für eine Produktionsfreigabe und Auslieferung des Institutionsausweises ist ein entsprechender Vertrag des antragstellenden Krankenhauses mit der DKTIG. Diese Vertragsunterlagen erhalten Sie im Zuge der Beantragung im T-Systems Antragsportal.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Krankenhaus Trust Center und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG).
Ihr Praxisausweis wird Ihnen persönlich per Einschreiben zugestellt und übergeben. Beachten Sie bitte, dass die Aushändigung der Karte nur an die antragstellende Person erfolgen kann.
Können Sie das Einschreiben nicht persönlich entgegennehmen, haben Sie die Möglichkeit die Vollmacht für einen Vertretungsberechtigten auszufüllen. Diese Vollmacht haben Sie bereits nach erfolgreicher Antragsstellung per PDF erhalten.
Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie den PIN-/PUK-Brief zeitversetzt in einem separaten Schreiben.
Nachdem Sie Ihren Praxisausweis und den entsprechenden PIN/PUK- Brief erhalten haben, müssen Sie Ihren Praxisausweis im Antragsportal der T-Systems freischalten.
Halten Sie hierfür die Karte sowie das Freischalt- Passwort bereit, das Ihnen nach Absenden des Antrags mit den Antragsdaten mitgeteilt wurde (PDF-Dokument „Antrag Institutionskarte (SMC-B Krankenhaus) - Passwort-Brief für den Antragsteller“).